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Rechtsantragstelle

Als Vorsichtsmaßnahme im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronaviruses kann die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Freiburg nur nach vorheriger Terminabsprache aufgesucht werden..

Sofern Sie eine Klage oder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einreichen möchten, können Sie das Sozialgericht in dringenden Fällen telefonisch unter 0761 20713-0 kontaktieren. Ihnen wird dann telefonisch mitgeteilt, wie Sie weiter vorgehen können bzw. Sie können einen Termin vereinbaren.


Wir bitten um Verständnis.


Bei jedem Sozialgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Serviceangebot der Sozialgerichte zugunsten von Bürgern, die nicht in der Lage sind, selbständig Anträge bei Gericht formgerecht einzureichen, und die eine anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen.

Welche Aufgabe hat die Rechtsantragstelle?

Im Rahmen der Rechtsantragstelle nehmen Beschäftigte des Gerichts Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf und leisten Ihnen hierbei Formulierungshilfe. Es ist - entgegen einer verbreiteten Annahme - aber nicht Aufgabe der Rechtsantragstelle, eine Rechtsberatung zu erteilen. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten, Gewerkschaften, Sozialverbänden oder ähnlichen Institutionen, vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos.

Wer kann sich an die Rechtsantragstelle wenden?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich, sofern Prozessfähigkeit besteht, an die Rechtsantragstelle wenden. Auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse kommt es nicht an. Sie brauchen auch kein deutscher Staatsangehöriger zu sein. Allerdings verfügt die Rechtsantragstelle nicht über Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Bitte bringen Sie eine Kopie des Bescheides und des Widerspruchsbescheides, gegen die sich Ihre Klage richtet mit. Zwei Kopien aller vorhandenen (medizinischen oder sonstigen) Unterlagen und Urkunden, mit denen Sie den in der Klage behaupteten Sachverhalt beweisen wollen.

Wann hat die Rechtsantragstelle geöffnet?

Die Rechtsantragsstelle ist von

Montag - Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

am Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin, um Ansteckungsgefahr und Wartezeiten zu verringern.

   Frau Milenz

   Tel.: 0761/20713-15

   Fax.: 0761/20713-10

   Zimmer-Nr. 217




   Frau Bredendick

   Tel.: 0761/20713-13

   Zimmer-Nr. 216

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